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Rechtliches
Behandlungsauftrag
Der Spitalverbund Ausserrhoden ist zur Aufnahme von Patienten, die einer unaufschiebbaren Behandlung benötigen, verpflichtet.
Information und Einwilligung
Sie selbst entscheiden nach einer ausführlichen und verständlichen Aufkklärung, ob Sie sich einer bestimmten Behandlung oder einen Eingriff unterziehen wollen. Für Operationen wird Ihr schrifltiches Einverständnis eingeholt. Ohne dieses wird nur bei unmittelbarer Lebensgefahr eine Behandlung vorgenommen. Der Arzt wird Sie laufend in verständlicher Form über Ihren Gesundheitszustand und den voraussichtlichen Verlauf des Heilungsprozesses informieren. Er wird Sie auch über Risiken und Nebenwirkungen informieren; er legt Ihnen, sofern vorhanden, Behandlungsalternativen dar. Diese Informationspflicht entfällt nur dann, wenn unverzügliches Handeln notwendig ist. Sie wird jedoch nachgeholt.
Behandlungsrelevante Mitteilungen Ihrerseits
Der Arzt sollte Ihren Gesundheitszustand möglichst gut erfassen können. Er ist auf Ihre vollständigen und ausführlichen Angaben angewiesen. Verschweigen sie auch Unangenehmes nicht, soweit es medizinisch oder pflegerisch von Bedeutung sein könnte.
Patientendossier
Patientengeheimnis und Datenschutz
Das Spitalpersonal ist an die Schweigepflicht gegenüber unbefugten Dritten gebunden. Als Dritte gelten grundsätzlich alle Personen, die an Ihrer Behandlung nicht unmittelbar beteiligt sind. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir ohne Ihre anders lautende Willenserklärung Ihrem nachbehandelnden Arzt ausserhalb des Spitals die notwendigen medizinischen Auskünfte erteilen. Wir orientieren uns an den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Auskünfte an Familien und Freunde
Zur Wahrung Ihres Persönlichkeitsrechts darf der Arzt ohne Ihr Einverständnis Ihrer Familien und Ihren Freunden keine umfassenden Auskünfte über ihren Gesundheitszustand geben. Sind diese bei einer Information oder Aufklärung anwesend, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
Recht auf Akteneinsicht
Patienten bzw. deren gesetzliche Vertreter haben das Recht, informiert zu werden, das Patientendossier einzusehen und dazu Erklärungen zu verlangen, sowie das Rechte, eine Kopie des Dossiers zu erhalten. Vorbehalten bleiben Daten, die Dritte betreffen und dem Berufsgeheimnis unterstehen. Auskunft und Gewährung von Einsicht erfolgen kostenlos. Für andere Verrichtungen wie beispielsweise Kopieren oder Weiterleitung der Akten darf eine kostendeckende Gebühr verlangt werden.