Aufenthalt Ambulanter Aufenthalt Austritt

Austritt & Nachbetreuung

Nach einer Untersuchung oder falls bei Ihnen ein Eingriff mit örtlicher Betäubung durchgeführt wurde, können Sie das Spital nach Absprache mit dem zuständigen Arzt sofort wieder verlassen. Nach einer Allgemein- oder Regionalanästhesie oder einem grösseren Eingriff beurteilen die zuständigen Ärzte während
der Austrittsvisite nochmals Ihren gesundheitlichen Zustand. Sollte der Austritt erst am Abend möglich sein, werden Sie auf die stationäre Abteilung verlegt.

, Austritt, Spitalverbund AR

Kontakt

Spital Herisau
Tagesklinik
Spitalstrasse 6
9100 Herisau
071 353 21 11
spitalherisau@svar.ch

Heimfahrt

Lassen Sie sich von einer erwachsenen Begleitperson abholen. Lenken Sie keinesfalls selber ein Fahrzeug. Sollte Ihr Kind operiert werden, empfehlen wir für die Rückfahrt die Begleitung durch eine zweite Bezugsperson, die nicht selbst fährt.

Wieder zu Hause - Was Sie beachten sollten

Zu Hause besteht in der Regel kein Grund, eine strenge Bettruhe einzuhalten. Dennoch empfehlen wir Ihnen, die ersten 24 Stunden nach einem Eingriff ruhig zu gestalten. Vermeiden Sie in dieser Zeit schwerverdauliche Nahrung und alkoholische Getränke.

Wieder zu Hause - Nachbetreuung

Die Zusammenarbeit mit Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt ist uns sehr wichtig. Sämtliche medizinischen Informationen über Ihren Aufenthalt bei uns werden an Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt weitergeleitet, die/der Sie nach dem Austritt betreut.

Wieder zu Hause - Beschwerden

Kontaktieren Sie Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt oder uns, wenn Sie oder Ihr Kind folgende Beschwerden haben:

  • ständige Übelkeit oder Erbrechen
  • starke Schmerzen trotz der verordneten
    Schmerzmittel
  • Blut im Operationsgebiet
  • Fieber über 38,5° Celsius
  • falls der im Gipsverband ruhig gestellte Körperteil trotz Hochlagerung anschwillt oder sich bläulich verfärbt
  • wenn der Gipsverband drückt (Gipsschienen keinesfalls selbst entfernen)
  • wenn der Verband zu straff sitzt, durchnässt oder blutig ist
  • wenn nach einer Teilanästhesie Lähmungserscheinungen oder Gefühllosigkeit – auch im Gesässbereich – auftreten oder es zu einer Schwäche in den Armen oder Beinen kommt
  • wenn nach einer Rückenanästhesie Kopfschmerzen, Seh- oder Hörstörungen auftreten
  • wenn die Blasen- oder Darmentleerung gestört ist

Wieder zu Hause - Unsere 24-Stunden-Kontaktnummer

Sollten Sie beunruhigt sein oder Fragen haben, rufen Sie uns an. Sie erreichen uns Tag und Nacht unter Telefon 071 353 21 11.

Bitte verlangen Sie den Dienstarzt.

Ihre Meinung ist uns wichtig

Vor Ihrem Austritt werden Sie vom Pflegepersonal dazu eingeladen unseren Fragebogen online auf einem Tablet auszufüllen. Im Fragebogen können Sie uns mitteilen, wie Sie den Spitalaufenthalt empfunden haben. Ihre Meinung ist uns wichtig, weil sie uns hilft, unsere Leistungen stetig weiter den Bedürfnissen anzupassen.

Rechnung

Die Rechnung wird Ihnen oder Ihrer Krankenkasse in der Regel 14 Tage nach Spitalaustritt zugestellt. Patienten mit Wohnsitz im Ausland oder Selbstzahlende haben beim Eintritt eine Akontozahlung zu leisten. Sie haben ein Anrecht auf eine Kopie der Rechnung. Diese wird Ihnen auf Verlangen zugestellt. Basis der Kostenerhebung bilden unter anderem die Tarifverträge des Spitalverbundes Appenzell Ausserrhoden sowie die Tarifordnung.