Die pneumologische Diagnostik und Behandlung erfolgt gemäss dem Stand der Wissenschaft und richtet sich nach nationalen sowie internationalen Richtlinien. Dabei stehen immer die Bedürfnisse, Wünsche und Ziele der Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen im Zentrum.
Ein Grossteil der pneumologischen Erkrankungen können ambulant in der Sprechstunde abgeklärt und behandelt werden. Nach der ambulanten Untersuchung können die Patientinnen und Patienten wieder nach Hause. Im Zentrum der pneumologischen Abklärung steht die Lungenfunktion, da die meisten Lungenerkrankungen zu einer Veränderung der Lungenfunktion führen. Mit der Lungenfunktion werden das Luftvolumen welches ein- und ausgeatmet werden kann sowie das totale Lungenvolumen gemessen. Bei Bedarf kann die Lungenfunktion durch zusätzliche Untersuchungen ergänzt werden, insbesondere bei Fragen zur Leistungsfähigkeit durch eine Spiroergometrie oder einen 6-Minuten Gehtest.
Auch die endoskopische Abklärung (Lungenspiegelung) erfolgt in den meisten Fällen ambulant. Mit diesem Verfahren können die grossen Atemwege (Luftröhre / Trachea, Bronchien) direkt eingesehen werden und mit verschiedenen Techniken Proben des Lungengewebes (Biopsie), der Luftbläschen (bronchiolo-alveoläre Lavage, BAL) oder der Lymphknoten der Lunge gewonnen werden. Diese Verfahren werden hauptsächlich bei Abklärungen von Lungentumoren, Lungenfibrosen oder Infektionskrankheiten eingesetzt, wobei je nach Situation das geeignete Verfahren bestimmt wird.
Bei Flüssigkeitsansammlungen im Brustkorb, welche durch Erkrankungen des Brustfells oder durch Erkrankungen anderer Organe entstehen kann, kann diese abgelassen und analysiert werden (Pleurapunktion / Pleuradrainage)
Bei Beschwerden wie Tagesmüdigkeit, Tageschläfrigkeit und Schnarchen kann eine Schlafapnoe vorliegen. In diesem Falle kann eine Schlafabklärung mittels einer nächtlichen respiratorischen Polygrafie erfolgen. Dabei werden unter anderem die Atmung, der Puls, die Sauerstoffsättigung sowie die Bewegungen der Brust und des Bauches aufgezeichnet. Diese Untersuchung erlaubt es Atemstörungen im Schlaf zu erfassen. Oft erfolgt bereits vorgängig durch den Hausarzt eine Untersuchung um den Verdacht zu erhärten.
Schwere Lungenerkrankungen oder akute Verschlechterungen einer bereits bekannten Lungenerkrankung bedürfen zum Teil einer stationären Behandlung und weiteren Abklärung. Beispiele hierfür sind schwere Infektionen der Lunge (Pneumonie), Lungenblutung und akute Exazerbationen bei COPD oder Asthma bronchiale.