Patientenbesuche mit Covid-Zertifikat weiterhin möglich
Medienmitteilungen
Patientenbesuche mit Covid-Zertifikat weiterhin möglich
Zertifikatspflicht für
- Patientenbesucher/innen
- Restaurantgäste
- Gäste öffentlicher Veranstaltungen
- Gäste Weiterbildungsveranstaltungen
- Weitere externe Gäste
Keine Zertifikatspflicht für
- Mitarbeitende
- Personen unter 16 Jahren
- Stationäre Patienten/innen
- Ambulante Patienten/innen (inkl. Sprechstunde)
- Kursteilnehmende der Physiotherapiekurse
- 1 Begleitperson von eintretenden Patienten, welche unterstützungsbedürftig sind
- 1 Begleitperson einer Gebärenden während der Geburt
- Vater (Besucher) des Neugeborenen auf dem Wochenbett (& Geschwister, sofern <16J)
Das Covid-Zertifikat wird an allen Standorten an der Rezeption überprüft. Personen, welche ein aktuelles Covid-Zertifikat und einen amtlichen Ausweis vorlegen können, erhalten anschliessend einen farbigen Bändel. Damit findet die Überprüfung jeweils nur einmal pro Tag und Person statt.
Zusätzlich gilt bei den Patientenbesuchen:
- Patienten dürfen gleichzeitig von maximal zwei Personen besucht werden.
- Maximal vier Besucher/innen gleichzeitig in einem Mehrbettzimmer
- Besucher/innen dürfen keine Covid-19-Symptome aufweisen
- Allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln müssten weiterhin eingehalten werden
- Die Maskenpflicht gilt weiterhin für alle Personen in den Spitalräumlichkeiten. Stoffmasken sind nicht erlaubt.
Der SVAR bedankt sich bei allen Gästen für das Verständnis und die Mithilfe!
10. September 2021
Kontakt
Unternehmenskommunikation
Tel. 071 353 84 06
kommunikation@svar.ch